Kosten

Welche Kosten erwarten Sie?

Die  Kosten für eine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.  Der für Sie tätige Rechtsanwalt ist verpflichtet die Rechtsanwaltsgebühren nach diesem Gesetz abzurechnen, es sei denn, er hat mit Ihnen zuvor im gesetzlich zulässigen Rahmen eine  Honorarvereinbarung  getroffen.

In der Regel rechnen wir nach den Vorschriften des RVG ab. In zivilrechtlichen Angelegenheiten (z.B. bei Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall)  oder in den Verfahren vor den Verwaltungsbehörden/Verwaltungsgerichten ( z.B.  Wiedererteilung oder Entzug der Fahrerlaubnis bei Eignungsmängeln) bemessen sich die Gebühren nach dem Streit- bzw. Gegenstandswert.

In Bußgeldverfahren und  in Strafsachen sind sog.  Rahmengebühren maßgebend.  Der Gesetzgeber hat für die Gebührenberechnung einen Mindest- sowie einen Höchstbetrag vorgegeben. IIn durchschnittlich gelagerten Fällen rechnen wir die Mittelgebühr, also das arithmetische Mittel aus Mindest- und Höchstgebühr ab. Hierzu eine Beispielberechnung. In einem Bußgeldverfahren vertreten wir Sie zunächst im Verfahren vor der Bußgeldstelle. Es ergeht ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld in Höhe von 160,– sowie einem Fahrverbot von einem Monat,  gegen den wir Einspruch einlegen. Daraufhin wird vor dem zuständigen Amtsgericht ein Hauptverhandlungstermin durchgeführt und danach das Verfahren abgeschlossen.  Für diese Tätigkeit fallen Rechtsanwaltsgebühren (Mittelgebühr) in Höhe von 570,00 € zuzüglich  Fotokopierkosten für die Ermittlungsakte, Aktenversendungspauschale, Telekommunikationspauschale,  und gesetzliche Umsatzsteuer an.

Wenn Sie über  eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten von Ihrer Versicherung getragen, was wir vorher für Sie abklären. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, beraten wie Sie zunächst über das Kostenrisiko und die Höhe der zu erwartenden  Kosten.  Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.