Übersicht über die Rechtsgebiete

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Bußgeldverfahren

BussgeldbescheidEine kleine Unachtsamkeit und schon flattert Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus. Ein Verkehrsverstoß hat aber nicht nur finanzielle Folgen, sondern ist auch mit Punkten im Verkehrszentralregister verbunden. Bei einem Stand von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei nicht wenigen Verstößen droht zusätzlich ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten.

Dies unter anderem bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h innerorts sowie 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften;
  • Einem qualifiziertem Rotlichtverstoß;
  • Zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres;
  • Drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit;
  • Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes von weniger als 3/10 der gefahrenen Geschwindigkeit;
  • Beharrlichen Verkehrsverstößen.

Wir prüfen unter anderem:

  • Ob die Messung (Geschwindigkeit, Abstand, Blutalkoholkonzentration, Rotlichtdauer) ordnungsgemäß erfolgt ist. Hierfür wird erforderlichenfalls ein Sachverständiger beigezogen.
  • Ob bei einem berechtigten Vorwurf dennoch von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen ist.
  • Welche Auswirkung der Verstoß für Ihren Punktestand im Verkehrszentralregister hat und durch welche Maßnahmen einem drohenden Entzug Ihrer Fahrerlaubnis begegnet werden kann.

Verkehrsstrafverfahren

alcoholNicht wenige Verkehrsverstöße haben strafrechtliche Konsequenzen  und sind oftmals mit dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Sperrfrist für deren Wiederteilung von mindestens 6 Monaten verbunden.

Dies kann unter anderem  der Fall sein bei:

  • Alkohol am Steuer
  • Unfallflucht mit einem beträchtlichem Fremdschaden
  • Einem Sekundenschlaf und einer damit verbundenen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
  • Nötigung durch dichtes Auffahren
  • Rücksichtslosen und gefährlichen Fahrmanövern

Bevor Sie sich zu einem Tatvorwurf gegenüber Polizei und/oder Staatsanwaltschaft  äußern, lassen Sie sich vorher von uns beraten. Denn mitunter können die Strafverfolgungsbehörden den Tatnachweis nicht führen. In nicht wenigen Fällen wird dies erst durch die Aussage des Beschuldigten möglich, weil sich dieser (ohne es zu wollen) selbst belastet. Wir nehmen deshalb  für Sie zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte und sagen Ihnen, wie Sie sich verhalten sollen. Falls der Tatvorwurf berechtigt und nachweisbar ist, bemühen wir uns, das Strafmaß und die Sperrfrist möglichst gering zu halten.

Verkehrsunfall / Schadensregulierung

Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Wir prüfen für Sie,  welche Schadenspositionen zu ersetzten sind und welche Abrechnung die für Sie Vorteilhafteste ist.

Dies können sein:

  • Reparaturkosten oder Abrechnung auf Grundlage eines Schadensgutachtens oder Kostenvoranschlags;
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung;
  • Wertminderung;
  • Schmerzensgeld;
  • Haushaltsführungsschaden;
  • Erwerbsschaden;
  • Heilbehandlungskosten;
  • vermehrte Bedürfnisse;
  • Höherstufungsschaden bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung.

Auch wenn die Haftungsfrage zu Ihren Gunsten geklärt ist und der Versicherer des Unfallverursachers  mitgeteilt hat, Ihren Schaden zu ersetzten, sollten  Sie trotzdem  misstrauisch sein!  Denn die  Versicherungen nehmen ihre eigenen und nicht Ihre Interessen wahr.  Denn es gibt zahlreiche Schadenspositionen, die zwar zu ersetzen sind, aber nur dann auch ersetzt werden, wenn Sie es verlangen. Sie können nicht darauf vertrauen, dass  die Versicherung, die Ihren Schaden ersetzen muss, Sie hierüber vollständig aufklärt. Dies gilt auch dann, wenn Ihnen die Reparaturwerkstatt bei der Regulierung Ihres Schadens behilflich ist und sich um die Einholung eines Schadensgutachtens und um die Beschaffung eines Mietwagens kümmert.  Denn oft sind noch weitere unfallbedingte Nachteile auszugleichen, bei denen Ihre Werkstatt Sie nicht unterstützen kann, weil dies nicht zu deren Fachgebiet (dies ist nämlich ausschliesslich die Reparatur von Fahrzeugen)  gehört.  Deshalb lassen Sie sich von uns möglichst frühzeitig darüber aufklären, was Ihnen wirklich zusteht. Dies ohne Kostenrisiko, da die hierfür anfallenden Rechtsanwaltsgebühren  bei vollständiger Haftung des Unfallgegners ebenfalls von dessen  Versicherung zu tragen sind. Ist die Haftungsfrage streitig, gilt dies umso mehr.  Über das dann für Sie bestehende Kostenrisiko beraten wir Sie vorher unverbindlich.

Weitere Rechtsgebiete:

Praxisisrelevant sind darüber hinaus rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf/Verkauf von gebrauchten und neuen  Fahrzeugen sowie deren Reparatur, wie zum Beispiel  die richtige  Vorgehensweise bei Fahrzeugmängeln oder bei  falschen und unvollständigen  Angaben im Kaufvertrag.

Ferner kommt  es nach  Trunkenheitsfahrten oder nach einem   unerlaubten Entfernen vom Unfallort regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit der eigenen Kfz-Versicherung.  Diese prüfen in derartigen Fällen regelmäßig, ob sie nach erfolgter Regulierung des Schadens des Unfallgegners,  bei ihrem Versicherungsnehmer Regress nehmen können oder ob  sie in der Teil- oder Vollkaskoversicherung leistungsfrei ist.

Im Bereich des Fahrerlaubnisrechts  sind nach dem Entzug der Fahrerlaubnis  mitunter erhebliche Hürden zu deren Wiederteilung wie  z.B. einer MPU  (sog.“ Idiotentest“) zu nehmen.  Aber auch bei körperlichen Mängeln oder Verkehrsverstößen  kann die Fahrerlaubnisbehörde  eine Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr anordnen. Auch in diesem Bereich können wir Sie beraten und unterstützen.

Schließlich hat auch das Arbeitsrecht  verkehrsrechtliche Bezüge. Dies unter anderem dann, wenn der Arbeitnehmer mit einem Dienstfahrzeug  oder mit seinem eigenen Fahrzeug auf  einer Dienstfahrt einen Verkehrsunfall verschuldet. Oder auch dann, wenn der Arbeitgeber nach einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers Entgeltfortzahlung leistet und dies gegenüber dem Unfallverursacher  ersetzt haben will.