Rechtliche Informationen: Autokauf und Autoreparatur

Musterfeststellungsklage – kein Vergleich mit der Volkswagen AG?

Die Volkswagen AG bietet Geschädigten, die sich zwar der Musterfeststellungklage angeschlossen haben, ihr Fahrzeug aber erst nach dem 31.12.2015 gekauft haben, 

keinen Vergleich an. Hintergrund dieser Entscheidung könnte sein, dass die Volkswagen AG davon ausgeht, dass die Geschädigten, die ihr Fahrzeug  nach dem 31.12.2015 erworben haben, aufgrund der medialen  Berichterstattung Kenntnis von der Abschalteinrichtung hatten und deshalb nicht  getäuscht wurden.

Sofern Ihnen die Volkswagen AG keinen Vergleich angeboten hat, bedeutet dies aber nicht zwangsläufig, dass Sie keine Entschädigung erhalten werden. Sie haben nämlich noch die Möglichkeit einer so genannten  Individualklage. Dies bedeutet, Sie können die Volkswagen AG selbst auf Zahlung von  Schadensersatz verklagen.

Entgegen der von der Volkswagen AG vertretenen Ansicht müssen die Geschädigten, die ihre Fahrzeuge erst im Jahre 2016 oder danach erworben haben, auf Grund der medialen Berichterstattung nicht zwangsläufig auch Kenntnis von der illegalen Software erlangt haben. Diese Auffassung wird von mehreren Landgerichten und auch Oberlandesgerichten vertreten.

Zu beachten ist allerdings, dass die Verbraucherzentrale in den nächsten Tagen  die Musterfeststellungklage zurückzunehmen wird. Mit Beendigung des Verfahrens endet auch die Hemmung der Verjährung. Dies aber nicht sofort, sondern erst sechs Monate später. Sofern innerhalb dieses Zeitraums Klage eingereicht wird und Sie sich auch ordnungsgemäß beim Bundesamt der Justiz für die Musterfeststellungklage registriert haben, sind ihre Ansprüche nicht verjährt.

Sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihre Schadensersatzforderung gerichtlich geltend zu machen, stehe ich Ihnen gern für ein unverbindliches Informationsgespräch zur Verfügung.

VW-Abgasskandal: Landgericht Erfurt verurteilt VW auf Schadensersatz, obwohl das Fahrzeug erst im Jahr 2016 gekauft wurde

Landgerichtliche Urteile in sogenannten Kenntnis-Fällen sind noch relativ selten. Bei den  Kenntnis-Fällen wurden die Fahrzeuge mit  illegaler Abschalteinrichtung erst nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals, also im Jahre 2016 oder später  erworben. Von der Volkswagen AG wurde in diesem Verfahren argumentiert, dass die Käufer zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses nicht täuscht waren, weil sie von der Motorsteuerungssoftware  durch die allgemeine Berichterstattung im Herbst 2015 Kenntnis erlangt haben. Weiterlesen

Keine Verjährung im VW-Abgas-Skandal / Aktuelle OLG-Rechtsprechung

Es spricht einiges dafür, dass Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG noch nicht verjährt sind. Anfang 2019 hat das Oberlandesgericht Köln  die Berufung  der Volkswagen AG gegen ein Urteil mit welchem VW zum Schadensersatz verurteilt wurde zurückgewiesen.

Keine Verjährung zum 31.12.2018

Es  ist nach wie vor streitig, ob Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG mit Ablauf des 31.12.2018 verjährt sind. Meines Erachtens ist dies nicht der Fall. Weiterlesen

Sammelklage gegen VW wegen Software-Manipulation

Musterfeststellungsklage gegen VW wegen Software-Manipulation

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird am 01.11.2018 gegen

die Volkswagen AG Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig  einreichen. Der ADAC unterstützt die Klage als  Kooperationspartner.

Gegenstand der  Klage

Durch die Klage soll festgestellt werden, dass Volkswagen AG den sich angeschlossenen Verbrauchern grundsätzlich Schadensersatz, der durch die Manipulation der Software entstanden ist, schuldet. Für den Fall, dass der Klage stattgegeben wird, müssen die betreffenden Geschädigten, danach ihren Schadensersatzanspruch in einem gesonderten Verfahren gegen VW der Höhe nach beziffern und geltend machen.

Sofern die Klage abgewiesen wird, sind alle im Register eingetragenen Betroffenen auch an die für sie negativen Feststellungen gebunden. Es ist aber auch möglich, dass sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit der Volkswagen AG einigt und einen Vergleich abschließt.

Wer kann sich anschließen

Die Klage betrifft Eigentümer der Fahrzeuge von VW, Audi, SEAT und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 in welchem eine illegale abschaltet Einrichtung verwendet und durch den Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes oder einer anderen Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.

Eigentümer, die die Volkswagen AG bereits verklagt haben und deren Gerichtsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, unter anderem durch Vergleich, können sich nicht anschließen. Sofern ein individuelles Verfahren gegen VW  noch nicht abgeschlossen ist, können Sie noch beitreten. Dies hätte dann zur Folge, dass das betreffende Verfahren bis zum Abschluss der Musterfeststellungsklage ausgesetzt wird.

Wie kann man sich anschließen

Die betroffenen Verbraucher können sich bei dem Klageregister, welches beim Bundesamt für Justiz geführt, wird eintragen lassen.  Vom Bundesamt für Justiz wird aber nicht geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eintragung in das Klageregister erfüllt sind. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann sich der Verbraucher nicht auf ein mögliches Klage stattgebendes Urteil  oder einen Vergleich stützen.

Kann man sich wieder abmelden

Eine Abmeldung ist bis zum Ablauf des Tages, an dem das Oberlandesgericht in Braunschweig erstmals mündlich verhandelt, möglich.

Welche Vor- und Nachteile hat das Verfahren

Vor allem für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung ist dies eine Alternative mit einem geringen Risiko ihre Rechte gegen VW durchzusetzen. Eine Anmeldung hemmt die Verjährung und sollte daher möglichst noch in diesem Jahr erfolgen. Die Anmeldung im Klageregister ist kostenlos. Jedoch müssen die Betroffenen nach einem positiven Urteil selbst aktiv werden, um in einem weiteren Verfahren ihren  Schadensersatzanspruch der Höhe nach zu beziffern. Bei Forderungen über 5.000,00  € sind hierfür die Landgerichte zuständig. Da vor Landgerichten Anwaltszwang besteht, muss man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Kostenrisiko ist  jedoch gut kalkulierbar. Denn sofern der Schadensersatzanspruch zutreffend berechnet wird, ist das Risiko einen Teil der Verfahrenskosten tragen zu müssen, sehr gering.

Für Betroffene mit einer Rechtsschutzversicherung empfiehlt es sich, VW eigenständig zu verklagen, da das Musterfeststellungsverfahren mehre Jahre dauern kann.

Was soll ich tun

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sich der Musterfeststellungklage anschließen oder eigenständig gegen VW vorgehen sollen, bin ich gerne bereit, dies mit Ihnen zu besprechen und eine Lösung für Sie zu finden.

Auf jeden Fall sollten Sie aber möglichst schnell  die Initiative ergreifen, um nicht auf Ihrem Schaden sitzen zu bleiben.

 

 

 

 

 

                      Entschädigungsansprüche gegen Volkswagen verjähren am 31.12.2018.

Fahren auch Sie einen VW, Skoda, SEAT, Audi oder Porsche mit einer illegalen Abschalteinrichtung (EA-189-Motor) und möchten die Volkswagen AG auf Schadensersatz in Anspruch 

nehmen, ist höchste Eile geboten. Denn Ihre Entschädigungsansprüche verjähren mit Ablauf des 31.12.2018, sofern Sie vorher nicht tätig geworden und Klage beim zuständigen Gericht eingereicht haben. Weiterlesen

Landgericht Erfurt verurteilt Volkswagen auf Rücknahme eine „Schummeldiesels“

Handy bilder 138

Neben zahlreichen anderen Landgerichten hat auch das Landgericht Erfurt in einem von mir geführten Verfahren die Volkswagen AG verurteilt, ein Fahrzeug mit manipulierter Software zurückzunehmen und an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen.

In dem Urteil vom 20.04.2018 wird unter anderem ausgeführt, dass die Volkswagen AG dem geschädigten Autobesitzer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden Weiterlesen

Verjährung der Ansprüche im VW-Abgasskandal

In der Vergangenheit war häufig die Rede davon, dass Ansprüche der Geschädigten des VW-Abgasskandals mit Ablauf des 31.12.2017 verjähren. Nunmehr ist zu lesen, dass die Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2018 verjähren. Was ist nun richtig?

Zunächst ist zu unterscheiden, ob Ansprüche gegen den Händler/Verkäufer aus Gewährleistung oder Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Weiterlesen

Landgericht Erfurt stärkt Rechte der Geschädigten im VW Abgas-Skandal

Zwischenzeitlich sind zahlreiche landgericDSCF3632htliche Urteile ergangen. In vielen Verfahren wurde die Volkswagen AG verurteilt, dass mit der sog. Schummelsoftware  ausgerüstete Fahrzeug zurück zunehmen und Schadensersatz zu zahlen. Es gibt aber auch einige Landgerichte, insbesondere das Landgericht Braunschweig, die die Klagen gegen die Volkswagen AG abgewiesen haben. Weiterlesen

Aktuelles zum VW Abgas-Skandal

 

Aktuelle Situation

DSCF6971

Immer mehr Besitzer von Fahrzeugen mit einem manipulierten Motor der Baureihe EA 189 ziehen in Erwägung, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies vor dem Hintergrund, dass auch nach einer Umrüstung und einem Software-Update Mängel verbleiben können. Unter anderem kann derzeit nämlich  nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Umrüstung nachteilig auf den  Kraftstoffverbrauch und die Motorleistung auswirkt.  Auch bleibt das Fahrzeug nach einer Umrüstung mit einem Makel behaftet, der den Wiederverkaufspreis schmälert. Weiterlesen

Eine Autoreparatur ohne Rechnung, um Geld zu sparen, kann teuer werden

In einem noch nicht veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.08.2013 wurde entschieden,DSCF4137 dass ein Auftraggeber bei einer sogenannten „Ohne-Rechnung-Vereinbarung“ bei Mängeln  keine Gewährleistungsansprüche hat. Dem Urteil des Bundesgerichtshofs liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein Grundstückseigentümer hat einen Nachbarn, der unter anderem als selbstständiger Lohnunternehmer tätig war, beauftragt, seine Grundstückseinfahrt zu Weiterlesen