Landgericht Erfurt verurteilt Volkswagen auf Rücknahme eine „Schummeldiesels“

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Neben zahlreichen anderen Landgerichten hat auch das Landgericht Erfurt in einem von mir geführten Verfahren die Volkswagen AG verurteilt, ein Fahrzeug mit manipulierter Software zurückzunehmen und an den Geschädigten Schadensersatz zu zahlen.

In dem Urteil vom 20.04.2018 wird unter anderem ausgeführt, dass die Volkswagen AG dem geschädigten Autobesitzer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zugeführt hat und deshalb gemäß § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) haftet. Die schädigende Handlung ist in dem Inverkehrbringen sowie Verschweigen eines Dieselmotors mit einer gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung zu sehen. Die Täuschung durch die Volkswagen AG diente ausschließlich dem Zweck, zur Kostensenkung (und möglicherweise zur Umgehung technischer Probleme) rechtlich und technisch einwandfreie aber deshalb auch teure Lösung der Abgasreinigung zu vermeiden. Dieses Gewinnstreben, um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden, stellt eine Sittenwidrigkeit dar und kann nicht verharmlosend als Schummelei oder als Kavaliersdelikt abgetan werden.

Nach Auffassung des Landgerichts sind die mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeuge mit einem Makel behaftet, der zu einem Minderwert führt. Allerdings müssen sich die Geschädigten nicht auf die Erstattung eines etwaigen Minderwertes verweisen lassen. Dies deshalb, weil dadurch der Vermögensnachteil nicht vollständig ausgeglichen werden könnte.

Auch müssen sich die Geschädigten nicht darauf verweisen lassen, das Software-Update installieren zu lassen. Denn nach Auffassung des Landgerichts bestehen stichhaltige Gründe für die Annahme, dass diese Fahrzeuge infolge des Software-Updates langfristig mit erheblichen Mängeln behaftet sein können. Insbesondere können Schäden an den Motoren nicht ausgeschlossen werden. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass die Hersteller für mögliche Mangelfolgeschäden, die durch das Software-Update verursacht werden, keine Garantie übernehmen.

Fazit: Sollten auch Sie ein Fahrzeug mit einer illegalen Motorsteuerung besitzen und in Erwägung ziehen, gegen die Volkswagen AG Schadensersatzansprüche geltend zu machen, stehe ich Ihnen sowohl telefonisch wie auch in meiner Kanzlei für eine kostenlose Beratung gern zur Verfügung.

Denn in Anbetracht des nicht unerheblichen Wertverlustes ist ein derartiger Schritt durchaus überlegenswert. In dem hier in Rede stehenden Verfahren betrug der ausgeurteilte Schadensersatzbetrag etwa das 2,5 – fache des aktuellen Fahrzeugwertes.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Ronald Hofmeister, Arnstadt,  am 27.04.2018 eingestellt.