Rechtliche Informationen: Verkehrsstrafrecht

Die unberechtigte Benutzung eines Behindertenparkausweises ist kein Kavaliersdelikt

DSCF4786Die unberechtigte Benutzung eines fremden oder die Benutzung eines gefälschten (kopierten) Behindertenparkausweises stellt nicht nur einen Parkverstoß dar, der mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden kann, sondern auch folgende strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB
Wenn der Täter eine Fotokopie des Originalausweises anfertigt und diese sodann in sein Fahrzeug legt, um auf einem Behindertenparkplatz zu parken, ist der Tatbestand der Weiterlesen

Unfallflucht – Beschädigung eines Fahrzeugs beim Beladen eines LKW

In einem vom Strafsenat des OLG Köln (Urteil vom 19.07.2011, III-1 RVs 138/11) zu entscheidenden Fall hat ein Lkw-Fahrer beim Beladen seines Lkw ein Blech auf die Ladefläche seines Lastkraftwagens werfen wollen. Dies ist ihm nicht gelungen. Stattdessen ist das Blech gegen ein anderes Fahrzeug gefallen und hat dieses beschädigt. Der Lkw-Fahrer hat danach den Bereich verlassen, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Weiterlesen

Unfallflucht – Entziehung der Fahrerlaubnis bei bedeutendem Schaden

Sofern bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB ein bedeutender Fremdschaden verursacht wird, hat dies regelmäßig den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Von einem bedeutenden Fremdschaden ist nach herrschender Rechtsprechung dann auszugehen, wenn dieser mindestens  einen Betrag von 1.300,00 € erreicht.

Weitere Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Unfallflucht ist aber, Weiterlesen

Strassenverkehrsgefährdung duch Benutzung der Gegenfahrbahn

Nach § 315 c StGB macht sich unter anderem derjenige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar, der an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ferner ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Für die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer zu schnell fährt, kommt es im Rahmen des § 315 c StGB aber nicht darauf an, Weiterlesen