Entschädigungsansprüche gegen Volkswagen verjähren am 31.12.2018.
Fahren auch Sie einen VW, Skoda, SEAT, Audi oder Porsche mit einer illegalen Abschalteinrichtung (EA-189-Motor) und möchten die Volkswagen AG auf Schadensersatz in Anspruch
nehmen, ist höchste Eile geboten. Denn Ihre Entschädigungsansprüche verjähren mit Ablauf des 31.12.2018, sofern Sie vorher nicht tätig geworden und Klage beim zuständigen Gericht eingereicht haben.
Zwischenzeitlich haben bundesweit zahlreiche Landgerichte die Volkswagen AG auf Rücknahme des Fahrzeugs (VW, SEAT, Audi, Skoda und Porsche) gegen Erstattung des seinerzeit gezahlten Kaufpreises unter Abzug der Nutzungsvorteile verurteilt, und zwar unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft wurde oder das Software-Update bereits durchgeführt wurde.
Die Volkswagen AG hat gegen diese Urteile Berufung beim jeweils zuständigen Oberlandesgericht eingelegt. Aber auch die Geschädigten, deren Klage abgewiesen wurde, haben Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Bislang hat aber noch kein Oberlandesgericht ein Urteil gefällt. Dies versucht die Volkswagen AG auch zu vermeiden um zu verhindern, dass der Bundesgerichtshof eine Entscheidung treffen muss. Denn dies könnte für die Volkswagen AG im Falle des Unterliegens weitreichende nachteilige Auswirkungen haben.
Damit die Berufungsgerichte nicht entscheiden müssen, werden mit den Geschädigten/Klägern Vergleiche abgeschlossen. In einer juristischen Fachzeitschrift wird berichtet, dass beim Oberlandesgericht Braunschweig über 550 Berufungsverfahren anhängig sind, das Oberlandesgericht Braunschweig bis zum jetzigen Zeitpunkt aber noch kein Urteil fällen musste, da die Prozessparteien vorher einen Vergleich geschlossen haben und dadurch das Berufungsverfahren ohne ein Urteil beendet wurde. Deshalb gab es bisher auch keinen einzigen Verhandlungstermin beim Oberlandesgericht Braunschweig.
Dass sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch aus lohnen kann, soll an folgendem Beispiel verdeutlicht werden:
Ein Skoda Octavia wurde im Jahr 2012 zu einem Neupreis von 24.000 EUR gekauft. Das Software Update wurde durchgeführt und das Fahrzeug hat eine aktuelle Laufleistung von 78.000 km. Ausgehend von einer voraussichtlichen Gesamtfahrleistung von 300.000 km wäre eine Nutzungsentschädigung von 6.240,00 € zu berücksichtigen. Dieser Betrag wäre vom damaligen Kaufpreis abzuziehen, so dass sich der Schadensersatz auf 17.760 € beläuft. Es ist wenig wahrscheinlich, dass dieser Betrag bei einer Veräußerung auf dem freien Markt auch nur annähernd erzielt werden kann.
Sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihren Schaden gegenüber VW geltend zu machen, stehe ich Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne zur Verfügung.