Stellt nach den Auktionsbedingungen von ebay ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Das Angebot wird durch Abgabe eines Gebots durch den jeweils Höchstbietenden angenommen. Bei Ablauf der Auktion kommt somit zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande. Es sei denn, dass der Anbieter vor Ablauf der Auktion das Angebot zurücknimmt, sofern er dazu gesetzlich berechtigt ist.
In einem vom Landgericht Detmold (Urteil vom 22.02.2012, Aktenzeichen 10 S 163/11) zu entscheidenden Fall hat ein Anbieter ein Wohnmobil zur Versteigerung bei ebay eingestellt. Kurze Zeit später hat er das Angebot zurückgenommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bieter ein Gebot in Höhe von 56,00 € abgegeben. Einen Tag nach der Rücknahme der Auktion hat der Anbieter das Wohnmobil angeblich anderweitig veräußert. Der Bieter hat den Anbieter auf Übergabe und Übereignung des Wohnmobils zu einem Preis von 56,00 € verklagt. Das Berufungsgericht hat der Klage stattgegeben. Es hat hierzu ausgeführt, dass zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion kein wichtiger Grund vorlag, weil das Wohnmobil erst einen Tag später anderweitig veräußert worden ist.
Vom Berufungsgericht wurde weiterhin ausgeführt, dass das Rechtsgeschäft im Hinblick auf den geringen Preis von 56,00 € auch nicht sittenwidrig und damit nichtig gemäß § 138 BGB ist. Denn hierfür reicht ein besonders krasses Missverhältnis zwischen Preis und Leistung allein nicht aus. Vielmehr müssen weitere sittenwidrige Umstände, wie eine verwerfliche Gesinnung auf Seiten des Käufers hinzutreten. Diese Voraussetzung war nach Auffassung des Berufungsgerichts nicht erfüllt, da sich der Anbieter durch die vorzeitige Beendigung der Auktion selbst der Gefahr ausgesetzt hat, dass ein derartiges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung entstehen kann. Denn wäre die Auktion bis zum regulären Ende fortgesetzt worden, wäre möglicherweise ein höherer Preis erzielt worden.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Ronald Hofmeister, Arnstadt, am 14.04.2013 eingestellt.