Rechtliche Informationen: Bußgeldverfahren

Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss

Wer unter Wirkung eines berauschenden Mittels ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG). Sofern dem Fahrer darüber hinaus eine rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird, erfüllt

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sein Verhalten nicht mehr den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, sondern des § 316 Strafgesetzbuch (StGB). Sofern hiermit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist, ist der Tatbestand des § 315c StGB erfüllt.

Objektiver Tatbestand 

Die berauschenden Substanzen sind in der Anlage 2 zu § 24a Abs. 2 StVG abschließend aufgeführt.

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Cannabis- / Drogenkonsum und Autofahren

Ähnlich wie bei Trunkenheitsfahrten können Fahrten unter Einfluss von Drogen unter anderem strafrechtliche, versicherungsrechtliche und fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nachfolgend können Sie sich einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte verschaffen, wobei aber nicht übersehen werden darf, dass die mit einer Drogenfahrt verbundenen rechtlichen Fragen sehr komplex und kompliziert sind.  Weiterlesen

Anforderungen an die Verwertbarkeit von Messfotos

Wenn ein Fahrzeugführer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Abstandsunterschreitung oder dem Überfahren einer roten Ampel  bestreitet, gefahren zu sein oder keine Angaben zum Tatvorwurf macht, muss ihm die Tat nachgewiesen werden. Bei den meisten Verfahren wird hierfür ein Tat- oder Beweisfoto gemacht.  Der Bußgeldrichter muss dann den Fahrer  anhand des Fotos identifizieren, was bei einer schlechten Bildqualität oder  einem zum Teil verdeckten Gesicht nicht immer mit der erforderlichen Sicherheit möglich ist. Weiterlesen

Freispruch nach Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan-Speed

Wie funktioniert PoliScan-Speed?

Die Fa. Vitronic vertreibt das Geschwindigkeitsmessgerät PoliSan-Speed als stationäre  und mobile Anlage an. Während herkömmliche Lasermessgeräte  mit lediglich  einem Laserstrahl  die DSCF3910gefahrene Geschwindigkeit messen, werden von dem Gerät PoliScan-Speed  158   Laserstrahlen ausgesendet, die wie ein Fächer  innerhalb eines Winkels von 45 Grad über die Fahrbahn geworfen werden. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung, wobei die Laserstrahlen unabhängig von der Fahrtrichtung einen Bereich zwischen 10 m und 75 m erfassen. Weiterhin ist es möglich, die für verschiedene Fahrzeugklassifikationen vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten zu erkennen und zu messen. Weiterlesen

Trotz erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung kein Fahrverbot?

Bei einigen Verkehrsordnungswidrigkeiten ist nicht nur die Verhängung eines Bußgeldes, sondern darüber hinaus auch die Anordnung eines Fahrverbotes vorgesehen. Unter anderem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h innerorts und von mehr als 40 km/h außerorts, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von LKW-Fahrern von mehr als 20 km/h, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit jeweils mehr als 25 km/h begangen wurden, der Sicherheitsabstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h unterschritten wurde, beim Überholen oder Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung Dritter oder einer Sachbeschädigung und schließlich beim Überfahren des Rotlichts nach mehr als einer Sekunde.

In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann allerdings von der Anordnung eines Regelfahrverbotes abgesehen werden, wenn ein Fall des sogenannten Augenblicksversagens vorliegt, die berufliche Existenz gefährdet ist oder ein erheblicher Zeitablauf zwischen Weiterlesen

Profiltiefe – richtig gemessen?

Die Mindestprofiltiefe eines Autoreifens beträgt 1,6 Millimeter. Wird dieser Grenzwert unterschritten, kann dies gemäß § 36 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit Ziff. 213 BKatVO mit einem Bußgeld von 75,00 € geahndet werden. Fraglich ist, wie die Profiltiefe zu ermitteln ist, damit in einem Bußgeldverfahren auch mit der hierfür erforderlichen Sicherheit von einer Unterschreitung dieses Grenzwertes ausgegangen werden kann. Weiterlesen

Erforderliche Urteilsfeststellungen bei einem Lenkzeitverstoß

Wenn in einem bußgeldrechtlichen Urteil der Betroffene zu einer Geldbuße von mindestens 250,00 € verurteilt oder ein Fahrverbot verhängt wird, kann gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden. Das Oberlandesgericht prüft unter anderem, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsvorschriften zutreffend angewandt wurden. Damit das Urteil des Amtsgerichts für das Beschwerdegericht nachvollziehbar ist, müssen die dem Urteil zugrunde liegenden Tatsachen zutreffend und umfassend dargelegt werden. In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz, Senat für Bußgeldsachen (Beschluss vom 10.10.2012, 2 SsBs 94/12) war Gegenstand des amtsgerichtlichen Urteils ein Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten. Weiterlesen