Musterfeststellungsklage gegen VW wegen Software-Manipulation
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird am 01.11.2018 gegen
die Volkswagen AG Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen. Der ADAC unterstützt die Klage als Kooperationspartner.
Gegenstand der Klage
Durch die Klage soll festgestellt werden, dass Volkswagen AG den sich angeschlossenen Verbrauchern grundsätzlich Schadensersatz, der durch die Manipulation der Software entstanden ist, schuldet. Für den Fall, dass der Klage stattgegeben wird, müssen die betreffenden Geschädigten, danach ihren Schadensersatzanspruch in einem gesonderten Verfahren gegen VW der Höhe nach beziffern und geltend machen.
Sofern die Klage abgewiesen wird, sind alle im Register eingetragenen Betroffenen auch an die für sie negativen Feststellungen gebunden. Es ist aber auch möglich, dass sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit der Volkswagen AG einigt und einen Vergleich abschließt.
Wer kann sich anschließen
Die Klage betrifft Eigentümer der Fahrzeuge von VW, Audi, SEAT und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 in welchem eine illegale abschaltet Einrichtung verwendet und durch den Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes oder einer anderen Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.
Eigentümer, die die Volkswagen AG bereits verklagt haben und deren Gerichtsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, unter anderem durch Vergleich, können sich nicht anschließen. Sofern ein individuelles Verfahren gegen VW noch nicht abgeschlossen ist, können Sie noch beitreten. Dies hätte dann zur Folge, dass das betreffende Verfahren bis zum Abschluss der Musterfeststellungsklage ausgesetzt wird.
Wie kann man sich anschließen
Die betroffenen Verbraucher können sich bei dem Klageregister, welches beim Bundesamt für Justiz geführt, wird eintragen lassen. Vom Bundesamt für Justiz wird aber nicht geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eintragung in das Klageregister erfüllt sind. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann sich der Verbraucher nicht auf ein mögliches Klage stattgebendes Urteil oder einen Vergleich stützen.
Kann man sich wieder abmelden
Eine Abmeldung ist bis zum Ablauf des Tages, an dem das Oberlandesgericht in Braunschweig erstmals mündlich verhandelt, möglich.
Welche Vor- und Nachteile hat das Verfahren
Vor allem für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung ist dies eine Alternative mit einem geringen Risiko ihre Rechte gegen VW durchzusetzen. Eine Anmeldung hemmt die Verjährung und sollte daher möglichst noch in diesem Jahr erfolgen. Die Anmeldung im Klageregister ist kostenlos. Jedoch müssen die Betroffenen nach einem positiven Urteil selbst aktiv werden, um in einem weiteren Verfahren ihren Schadensersatzanspruch der Höhe nach zu beziffern. Bei Forderungen über 5.000,00 € sind hierfür die Landgerichte zuständig. Da vor Landgerichten Anwaltszwang besteht, muss man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Kostenrisiko ist jedoch gut kalkulierbar. Denn sofern der Schadensersatzanspruch zutreffend berechnet wird, ist das Risiko einen Teil der Verfahrenskosten tragen zu müssen, sehr gering.
Für Betroffene mit einer Rechtsschutzversicherung empfiehlt es sich, VW eigenständig zu verklagen, da das Musterfeststellungsverfahren mehre Jahre dauern kann.
Was soll ich tun
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie sich der Musterfeststellungklage anschließen oder eigenständig gegen VW vorgehen sollen, bin ich gerne bereit, dies mit Ihnen zu besprechen und eine Lösung für Sie zu finden.
Auf jeden Fall sollten Sie aber möglichst schnell die Initiative ergreifen, um nicht auf Ihrem Schaden sitzen zu bleiben.